Stiftungen sind die Samen der Zukunft

Stifter verbindet der Wunsch, etwas zu bewegen. Für die Gründung einer Stiftung legt ein Stifter einen Geldbetrag sicher und nachhaltig an, damit ein guter Zweck im Namen des Stifters langfristig umgesetzt wird. Das Stiftungskapital bleibt erhalten, nur die erwirtschafteten Erträge werden für die Stiftung verwendet. Ob Projekte in Sozialwesen, Kultur, Bildung, Erziehung, Naturschutz oder Forschung - das Stiftungsziel wird von jedem Stifter persönlich bestimmt.

Jeder Stifter befindet sich in guter Tradition. Als die ältesten Stiftungen in Deutschland gelten die Vereinigten Pfründnerhäuser Münster und die Hospitalstiftung Wemding, die im 10. Jahrhundert gegründet wurde.
Heute sind Stiftungen zu einem wichtigen Teil in unserer Gesellschaft geworden - und jährlich werden es mehr. In Deutschland gibt es über 21.000 rechtsfähige (selbstständige) Stiftungen. Hinzu kommen weitere 20.000 treuhänderische (unselbstständige) Stiftungen. Nach Schätzungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen werden in Deutschland seit einigen Jahren sogar deutlich mehr treuhänderische als rechtsfähige Stiftungen errichtet. Historisch gesehen – mit der Kirche oder einer Stadt als Treuhänderin – ist die treuhänderische Stiftung die älteste Stiftungsform Deutschlands.

Die Mehrheit der Stiftungen wird heutzutage zu Lebzeiten des Stifters aufgebaut. Oft sind Anlässe wie Jubiläen, Schenkungen oder Erbschaften der Anstoß. Die Motivation, eine Stiftung zu gründen, ist sehr individuell. Vielfältig sind auch die Stiftungszwecke. Steuerliche Vorteile, machen gemeinnützigen, mildtätigen und/oder kirchlichen Zwecken dienende Stiftungen zusätzlich attraktiv.
Es werden treuhänderische (unselbstständige) Stiftungen, rechtsfähige (selbstständige) Stiftungen, Zustiftungen und Spenden unterschieden.

Steuerliche Vorteile

  • Stiftungen sind von Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit
  • Erben, die sich innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt des Nachlasses dazu entscheiden, einen Teil davon zu stiften, erhalten bereits gezahlte Erbschaftsteuern zurück
  • Spenden sind in Höhe von 20 Prozent der Jahreseinkünfte absetzbar
  • Innerhalb von zehn Jahren kann für Spenden in den zu erhaltenden Vermögensstock einer Stiftung (Zustiftung) ein Sonderausgabenabzug bis zu einer Höhe von 1.000.000 Euro geltend gemacht werden - bei veranlagten Ehegatten sogar bis zu 2.000.000 Euro. Dies gilt zusätzlich zum Spendenabzug.

Treuhänderische Stiftung

  • Vertrauenswürdige Stiftungsträgerin - wie z.B. die Deutsche StiftungsTrust - verwaltet mehrere treuhänderische Stiftungen unter einem Dach
  • Kostengünstige Verwaltung durch gemeinsame Nutzung der Einrichtungen des Stiftungsträgers
  • Kein Vorstand notwendig; Gremium können vorgesehen werden
  • Kein staatliches Anerkennungsverfahren
  • Steuerbegünstigte Treuhandstiftungen unterstehen der Kontrolle durch Finanzbehörden

Rechtsfähige Stiftung

  • Stiftung ist eigenständige Rechtsperson
  • Vorstand notwendig
  • Anerkennung durch die Stiftungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes notwendig
  • Kontinuierliche Kontrolle durch zuständige Stiftungsbehörde
  • Größere operative Handlungsspielräume 

Zustiftungen

  • Ein bestehender Stiftungszweck wird unterstützt bei einer selbst oder durch einen Dritten errichteten Stiftung
  • Freiwillige Kapitalleistung in das Vermögen einer bestehenden Stiftung, um das Stiftungskapital zu erhöhen
  • Keine separate Vermögensmasse und eigenständige Ausweisung

Spende

  • Sofortige und schnelle Hilfe z.B. in Notsituationen 
  • Zeitnahe Verwendung innerhalb von drei Jahren nach der Zuwendung        
  • Keine kontinuierliche nachhaltige Unterstützung
  • Stiftungsvermögen wird nicht erhöht

Verteilung der Stiftungszwecke nach Themen (Prozent, rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts)

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