Harvard Business School Foundation of Germany

Stifter

Harvard Business School Association of Germany e.V.

Stiftungsname

Havard Business School Foundation of Germany

Gründungsdatum

11.08.2003

Stiftungszweck
  • Förderung von Wissenschaft und Forschung
  • Förderung der Erziehung, Volk- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
Bankverbindung

Deutsche StiftungsTrust GmbH
w/Harvad Business School Stiftung
IBAN DE95 5007 0010 0696 4316 00
BIC   DEUTDEFFXXX

Anmerkung
Die Stiftung erfüllt ihre Zwecke durch die Weitergabe von Mitteln an andere Körperschaften. Förderanfragen an die Stiftungen können nicht gestellt werden.
Die Harvard Business School Association of Germany e.V. (HBSA) hat als Stifterin im August 2003 die unselbständige Stiftung "Harvard Business School Foundation of Germany" mit Sitz in Frankfurt am Main errichtet.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und wissenschaftliche Zwecke und dient der Förderung der akademischen Bildung und Ausbildung sowie der Wissenschaft, Forschung und Völkerverständigung. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Vergabe von Stipendien für deutsche Studenten an der Harvard Business School (HBS), die finanzielle Förderung der HBS und des European Research Center (ERC) in Paris, die Einrichtung und finanzielle Förderung eines Lehrstuhls an der HBS, die finanzielle Förderung von Forschungsprojekten der HBS und des ERS, sowie die finanzielle Förderung von Tagungen, Symposien oder sonstigen wissenschaftlichen Veranstaltungen der HBS und des ERC.

Die HBSA hat die Stiftung mit einem Anfangskapital an Bar- und Wertpapiervermögen in Höhe von 75.000 Euro dotiert. Das Stiftungsvermögen ist grundsätzlich in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Das Vermögen der Stiftung kann durch Zustiftungen des Stifters HBSA oder Dritter erhöht werden.

Als nichtrechtsfähige Stiftung unterliegt die "Harvard Business School Foundation of Germany" keiner staatlichen Stiftungsaufsicht, jedoch der Kontrolle durch das Finanzamt. Eine Umwandlung in eine rechtsfähige Stiftung nach dem Stiftungsgesetz für das Land Hessen ist auf Wunsch der HBSA als Stifterin jederzeit möglich.

Die Stiftung sieht einen eigenen Stiftungsrat vor, der aus mindestens 5 und maximal 11 Personen besteht. Die HBSA ernennt die ehrenamtlichen Stiftungsratsmitglieder.

HBS Alumni werden gebten, die Stiftungszwecke tatkräftig zu fördern und die Stiftung durch Spenden zu unterstützen. Jede Spende, auch kleine Spendenbeträge, sind herzlich willkommen.

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